Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.       Geltungsbereich

1.     Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) gelten für die Erbringung von Beherbergungsdienstleistungen aufgrund individueller Gästebuchungen (nachfolgend “Reservierung”) für höchstens 9 Zimmer pro Buchung sowie sämtliche Dienstleistungen, welche die Bürgenstock Hotels AG, die Bürgenstock Bahn AG und die Hammetschwand Lift AG (nachfolgend gemeinsam “Resort“) gegenüber Gästen und Kunden erbringen. Die vorliegenden AGB gelten zudem für den Kauf von Gutscheinen und Produkten im Online-Shop. Sämtliche Angebote des Resorts basieren auf diesen AGB, welche integrierender Bestandteil jeder Reservierung, Dienstleistung und jedes Warenverkaufs bilden.

2.     Alle Zimmerreservierungen, die ab 10 Zimmer für die gleiche An- und Abreise betreffen und das gleiche Aufenthaltsdatum zum Gegenstand haben, werden als Gruppenreservierung behandelt und unterliegen separaten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gruppenreservierungen.

3.     Sollten diese AGB den Vertragsbedingungen eines Gastes widersprechen, so haben diese AGB Vorrang.

 

II.     Vertragsabschluss

1.     Nachdem der Gast eine Reservierung getätigt hat, erhält er eine schriftliche Bestätigung vom Resort zugesendet. Erst mit dieser schriftlichen Bestätigung des Resorts kommt ein Vertrag mit dem Gast zustande.

2.     Die beigefügten Bedingungen, die Tarifstruktur und das angebotene Inventar gelten für individuelle Unternehmens-Reservierungsanfragen und individuelle Buchungsanfragen, die über das Resort abgewickelt werden.

3.     Wenn die Reservation unter einer Firmenidentifikation abgewickelt wird, werden alle individuell anreisenden Gäste beim Check-in um Vorlage eines gültigen Firmenausweisdokuments und eines amtlichen Ausweises gebeten, um Missbrauch durch Personen ausserhalb des Unternehmens- und Geschäftspartner auszuschliessen.

Kann ein Gast kein gültiges Firmenausweisdokument vorlegen, behält das Resort sich das Recht vor, das Firmentarifprogramm an die zum Buchungszeitpunkt günstigsten verfügbaren Preise anzupassen

Das Firmentarifprogramm für Unternehmen gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit und wird als Non-Last-Room-Availability vereinbart. Für Ausschlusstermine bei besonderen Veranstaltungen im Bereich des Bürgenstock Resorts und/oder der Stadt bzw. der Region Luzern gilt der niedrigste verfügbare Tarif des Resorts, in welchem eine Buchung einer gewissen Zimmerkategorie getätigt wurde.

 

III.    Dienstleistungen, Zahlungen, Preise und Verrechnung

1.     Das Resort hat die Dienstleistungen zu erbringen, welche der Gast bestellt und vom Resort per E-Mail bestätigt worden sind.

Ohne anderslautende Abrede per E-Mail oder in Schriftform erwirbt der Gast kein Recht auf die Überlassung eines bestimmten Zimmers innerhalb einer Zimmerkategorie.

2.     Gästen, die den Aufenthalt früher als geplant abbrechen, wird eine Gebühr für die vorzeitige Abreise berechnet. Die Gebühr beträgt 100% der Kosten des ursprünglich gebuchten und noch verbleibenden Aufenthalts.

3.     Gäste müssen volljährig (18 Jahre oder älter) sein und einen gültigen amtlichen Ausweis vorweisen um ein Zimmer zu reservieren und einzuchecken.

4.     Falls ein Gast für den Aufenthalt unangekündigt nicht anreist, ist die Zahlung des auf der ursprünglichen Reservierungsbestätigung ersichtlichen Gesamtbetrages dennoch geschuldet.

5.     Die Nutzung eines Stellplatzes in der Resortgarage/auf dem Resortparkplatz untersteht den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6.     Das Resort bietet einen Weckdienst an. Es weckt die Gäste mit der gebotenen Sorgfalt. Die Ausführung des Weckdienstes kann nicht garantiert werden. Das Resort haftet nicht für das erfolglose Wecken und dadurch entstandene Nachteile oder Schäden für die Gäste.

7.     Nachrichten, Post und Pakete für den Gast werden mit der gebotenen Sorgfalt behandelt. Das Resort übernimmt die Zustellung, Lagerung und - falls ausdrücklich gewünscht - die Weiterleitung derselben gegen Entgelt. Jegliche Haftung des Resorts im Zusammenhang mit Nachrichten, Post und Paketen ist ausgeschlossen. Das Resort haftet insbesondere nicht für die rechtzeitige Zustellung von Nachrichten, Post und Paketen.

8.     Die Versicherung von vom Gast eingebrachten Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen, obliegt dem Gast. Mit der Einbringung von Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen bestätigt, der Gast, dass die eingebrachten Ausstellungs- und sonstigen Gegenstände ausreichend versichert sind. Das Resort kann vom Gast jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung verlangen. Das Resort haftet für eingebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände nur bei Absicht oder Grobfahrlässigkeit des Resorts. Werden Kostbarkeiten, grössere Geldbeträge oder Wertpapiere durch den Gast nicht dem Ressort zur Aufbewahrung übergeben, so haftet das Ressort nur bei Absicht oder Grobfahrlässigkeit des Resorts. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen. Ein allfälligerer Schadenersatzanspruch des Gastes ist verwirkt, wenn der Gast den Schaden nicht sofort nach dessen Entdeckung dem Resort anzeigt.

9.     Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MWST). Die angegebenen Zimmerpreise verstehen sich zuzüglich der kantonalen Kurtaxe, die für das Resort und die angeschlossenen Betriebe erhoben wird. Sollten sich zwischenzeitlich die gesetzlichen Gebühren und Abgaben sowie Steuern zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung geändert haben, so passen sich die Preise entsprechend an.

10.  Das Resort behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Preise innerhalb der vereinbarten Frist zu revidieren.

11.  Alle individuellen Zimmerreservierungen unterliegen den Zahlungsbedingungen des zuvor gebuchten und zum Zeitpunkt des Buchungsabschlusses vom Resort bestätigten Tarifprogramms. Wenn der Gast 24 Stunden nach Buchungszeitpunkt keine gültige Zahlungsmethode zur Garantie zur Verfügung stellt, hat das Resort das Recht, die Reservation ohne vorherige Ankündigung zu löschen.

12.  Alle Zimmerreservierungen unterliegen verschiedenen Tarifbedingungen und eingeschlossenen Leistungen, die während des Gästeaufenthaltes gemäss den ursprünglichen Buchungsbestätigungen zur Konsumation zur Verfügung stehen. Werden solche im Tarifprogramm eingeschlossenen Leistungen nicht während des Gästeaufenthaltes gemäss der ursprünglichen Buchungsbestätigung konsumiert, werden diese eingeschlossenen Leistungen, nicht für weitere Aufenthalte gutgeschrieben oder in Bargeld erstattet und verfallen entschädigungslos.

13.  Alle Zimmerreservierungen, welche mindestens 5 Zimmer und bis zu 9 Zimmer für die gleiche An- und Abreise betreffen und das gleiche Aufenthaltsdatum zum Gegenstand haben werden als Kleingruppenreservierung behandelt und unterliegen den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Eine Kleingruppenreservierung setzt eine 50% Anzahlung, innerhalb 24 Stunden nach Erhalt der Reservierungsbestätigung, vom Gesamtbetrag des Aufenthaltes voraus und kann bis zu 14 Tage vor der Anreise kostenfrei storniert werden. Im Falle einer Nicht-Anreise und/oder Stornierung weniger als 14 Tage vor Anreise ist der Gesamtbetrag der Kleingruppenreservierung geschuldet. Das Resort kann die bereits geleistete Anzahlung einbehalten und den noch ausstehenden Restbetrag für die Zimmer in Rechnung stellen. Die Zahlungsbedingungen der Kleingruppenreservierung findet ebenso bei einer Individualreservierung mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 5 Nächten Anwendung. Punkt 11 findet Anwendung.

14.  Der Gast verpflichtet sich, den vereinbarten Preis oder den Preis, der üblicherweise vom Resort für das Hotelzimmer und andere Dienstleistungen oder Waren verlangt wird, zu bezahlen. Dies gilt ebenfalls für von Gästen/Besuchern des Gastes bezogene Waren und Dienstleistungen (inklusive Nebenleistungen wie Konsumation, Telefonanrufe, etc.).

Sofern und soweit keine Vorauszahlung vom Resort verlangt wird, wird der volle Betrag der beanspruchten Waren und Dienstleistungen spätestens bei Abreise des Gastes zur Zahlung fällig. Zahlungen können entweder mittels Kreditkarte (zum Beispiel: MasterCard, VISA, American Express, Diners Club, JCB; Allipay, TWINT), Debit Card (zum Beispiel EC/Maestro, Postcard) via durch die Bürgenstock Hotels AG ausgestellten Gutschein oder in bar mit den im Resort zur Verfügung stehenden Fremdwährungszahlarten geleistet werden.

Ein Gutschein kann nicht als Zahlungsmittel verwendet werden, wenn vorab keine konkrete Leistung durch das Resort erbracht wurde. Eine Anzahlung mit einem Gutschein ist ebenso nicht möglich.

15.  Wenn die Parteien Zahlung gegen Rechnung vorgängig vereinbart haben, wird der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Im Verzugsfall ist das Resort berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. ab dem ersten Verzugstag zu berechnen und behält sich das Recht vor, die Buchung jederzeit vor dem Ankunftstag ohne vorherige Ankündigung zu streichen.

16.  Vertragsauflösung / -kündigung durch das Resort

Sofern Vorauszahlung zwischen Gast und Resort vereinbart worden ist und der Gast selbst innert vom Resort gesetzter, angemessener Nachfrist nicht bezahlt, kann das Resort nach seiner Wahl den Vertrag auflösen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages verlangen.

Das Resort ist zur Vertragsauflösung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt. Dies betrifft namentlich folgende Fälle:

·           Der Gast macht bei der Zimmerbuchung irreführende oder falsche Angaben hinsichtlich wesentlicher Tatsachen, namentlich seine Person oder den Zweck der Hotelbuchung;

·           Der Gast hat offene und fällige Forderungen des Resorts nicht bezahlt;

·           Der Gast hat in schwerwiegender Weise gegen die Hausordnung verstossen;

·           Das Resort hat gute Gründe anzunehmen, dass die Inanspruchnahme der Leistungen oder Waren des Resorts durch den Gast den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Resorts in der Öffentlichkeit beeinträchtigen könnte.

Im Falle einer berechtigten Vertragsauflösung seitens des Resorts steht dem Gast keine Entschädigung zu.

Im Falle einer Vertragsauflösung gemäss Ziff. IV. 2) und 3) hat der Gast den vereinbarten Preis für die vertraglich vereinbarten Leistungen trotz der Auflösung des Vertrages zu bezahlen.

17.  Dem Gast steht kein Rückbehaltsrecht zu. Eine Verrechnung durch den Gast ist ausgeschlossen.

18.  Das Resort behält sich das Recht vor, den Hammetschwand Lift und die Bürgenstock Bahn nach eigenem Ermessen, beispielsweise im Falle von höherer Gewalt, Inspektionen oder aus anderen betrieblichen Gründen zu schliessen. 

Für die Bürgenstock Bahn wird bei geplanten Ausfällen, wie einer Inspektion, ein entsprechender Ersatzverkehr bereitgestellt, bei dem die für die Bürgenstock Bahn erworbenen Tickets ihre Gültigkeit behalten.

Gäste erhalten keine Entschädigung, wenn die Bürgenstock Bahn oder der Hammetschwand Lift während dem Hotelaufenthalt nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Übder die aktuelle Verfügbarkeit der Bürgenstock Bahn und des Hammetschwand Lifts können Sie sich hier informieren.

19.  Ohne schriftliche Genehmigung des Resorts dürfen keine Speisen und Getränke zur Konsumation in die Restaurant’s gebracht werden. Das Resort behält sich vor für mitgebrachte Speisen und Getränke ein äquivalentes Entgelt für die Nutzung von Geschirr und Service in Rechnung zu stellen.

 

IV.    HOTELZIMMER

1.     Reservierte Hotelzimmer können durch den Gast am vereinbarten Anreisetag ab 15 Uhr bezogen werden.

2.     Hotelzimmer müssen vom Gast am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 12 Uhr verlassen werden. Danach kann das Resort die folgenden Zuschläge für den Gebrauchsausfall und nach Verfügbarkeit geltend machen:

·            Bis 16 Uhr: 50% des normalen Zimmerpreises (Tagespreis);

·            ab 16 Uhr: 100% des normalen Zimmerpreises (Tagespreis).

Weitergehende Schadenersatzansprüche des Resorts bleiben vorbehalten.

3.     Die vom Gast vorgenommenen individuellen Zimmerreservierungen unterliegen den Bedingungen des gebuchten Zimmertarifs, der zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart wurde. Diese Bedingungen sind dynamisch und können zu verschiedene Zeiten andere Merkmale für das gleiche Programm beinhalten.

4.     Falls die reservierten Hotelzimmer nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist das Resort dafür besorgt, eine Unterkunft in einem Hotel ähnlicher Kategorie und vergleichbarer Qualität zu organisieren. Zudem wird das Resort folgende in diesem Zusammenhang entstehende Kosten übernehmen:

·            Transport vom Resort zum Hotel ähnlicher Kategorie;

·            Einen Telefonanruf.

Das Resort übernimmt keine anderen als die vorstehend erwähnten Kosten. Die Kostenübernahme beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem gebuchten Tagespreis und dem vom Ersatzhotel offerierten Preis. Demzufolge schuldet der Gast unabhängig von der Verlegung der Unterkunft dem Resort den vereinbarten Preis des gesamten Aufenthaltes. Das Hotel ähnlicher Kategorie rechnet dann direkt mit dem Resort ab.

 

V.     SPA

1.     Der Kunde ist berechtigt, die Einrichtungen des Bürgenstock Alpine Spa und des Bürgenstock Waldhotel Spa innerhalb der jeweils geltenden Öffnungszeiten und ihm Rahmen der Verfügbarkeit zu betreten und zu benutzen. Das Resort behält sich das Recht vor, Änderungen des Kursangebots und der Öffnungszeiten vorzunehmen. Das Resort behält sich auch das Recht vor, die Spa-Einrichtungen nach eigenem Ermessen zu schliessen, beispielsweise im Falle von höherer Gewalt, Inspektionen oder aus anderen betrieblichen Gründen. Gäste erhalten keine Entschädigung, wenn die Spa-Einrichtungen während dem Hotelaufenthalt nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind. Im Falle einer Schliessung der Spa-Einrichtungen durch das Resort, erhalten Kunden, die für den betroffenen Zeitraum bereits einen Spa-Eintritt gekauft haben, einen Gutschein für die Benutzung des Spa an einem anderen Tag. Eine Rückzahlung des Eintrittspreises oder eine sonstige Entschädigung des Kunden sowie jegliche Haftung des Resorts im Zusammenhang mit einer Schliessung der Spa-Einrichtungen ist ausgeschlossen. Der Kunde muss mindestens 16 Jahre alt sein, um die Spa-Einrichtungen ohne Aufsicht von Erwachsenen nutzen zu können.

Der Kunde erhält sein eigenes Spa-Zugangsarmband, das er jederzeit tragen muss. Vor jedem Besuch ist der Kunde verpflichtet sich an der Rezeption des Bürgenstock Alpine Spa oder des Waldhotel Spa anzumelden. Das Armband ist nicht übertragbar.

Fehlverhalten und Missbrauch des Spa-Armbandes, dessen Weitergabe an Dritte und/oder an Einzelpersonen werden mit Sanktionen wie dem Ausschluss des Kunden aus den Spa-Einrichtungen, ohne Rückerstattung, geahndet.

2.     Haftung

Der Kunde bzw. sein gesetzlicher Vertreter haftet persönlich für alle Schäden, die durch unsachgemässe Benutzung an den Einrichtungen und Geräten des Bürgenstock Alpine Spa und des Bürgenstock Waldhotel Spa entstehen. Das Resort haftet nicht für Selbstbeschädigungen, die durch unsachgemässe Benutzung der Spa-Anlagen, deren Einrichtungen und Zugangsbereiche oder durch persönliche gesundheitliche Mängel verursacht werden, die der Kunde dem Team des Bürgenstock Alpine Spa oder des Waldhotels Spa nicht zur Kenntnis bringt, um eine angemessene Anleitung und Zugangsberechtigung zu erhalten.

Das Resort behält sich das Recht vor, dem Kunden den Zutritt zu den Spa-Einrichtungen zu verweigern, wenn er sich nicht in einem medizinisch und körperlich einwandfreien Zustand befindet.

Für Schäden die sich aus der Benutzung des Spa ergeben haftet das Resort nur wenn diese Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Resorts entstanden sind. Im Übrigen gelten sämtliche Haftungsbestimmungen gemäss Art. IX der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.     Hausordnung und SPA-Knigge

Der Kunde hat die Hausordnung und den Spa-Knigge einzuhalten und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

Die aktuelle gültige Hausordnung und der aktuell gültige Spa-Knigge liegen beim Eingang zum Spa auf und können durch die Kunden eingesehen werden. Der Kunde erklärt, dass er vor Vertragsabschluss über die Hausordnung und den Spa-Knigge informiert wurde und sich mit der Einhaltung dieser Regeln einverstanden erklärt.

4.     Annullierungen und Verspätungen

Stornierungen von Spa-Dienstleistungen sind bis zu 24 Stunden im Voraus kostenlos. Bei verspäteter Stornierung oder Stornierung ohne Vorankündigung werden die vollen Gebühren fällig. Im Falle einer Verspätung gibt es keine Ermässigung der Kosten oder Verlängerung der bereits gebuchten Leistungen.

5.     Wertsachen

Im Spa stehen Schliessfächer zur Verfügung. Das Resort übernimmt keine Verantwortung und Haftung für ungesicherte Wertsachen.

6.     Handys, Fotos und Videos

Im Spa Bereich ist die Verwendung von Video- und Fotoapparaten nur mit Zustimmung des Resorts gestattet. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre.

 

VI.    Gutscheine

1.     Für sämtliche Gutscheine vom Resort gelten nebst den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachstehenden Konditionen:

2.     Einlösung von Gutscheinen

Bei Gutscheinen ist zu beachten, dass diese vom Resort mit einem fälschungssicheren Code an den Kunden übermittelt werden. Da der Kunde den Gutschein selbst ausdrucken kann, sind mehrere Prints zwar möglich, aber nur ein Print ist wertrelevant und einlösbar. Der erste eingelöste Gutschein mit dem entsprechenden Code wird als das Original angesehen und muss sofort nach dem Einlösen vom Resort abgebucht werden. Sollten weitere Exemplare mit dem gleichen Code auftauchen, so handelt es sich um einen Missbrauch, welcher strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann. Es besteht kein Anspruch auf Erfüllung und/oder Lieferung, resp. auf Schadenersatz seitens vom Resort bei Verwendung eines bereits eingelösten Gutscheincodes. Bei der Absicht, einen Gutschein einzulösen, ist der / die Person verpflichtet, bei Anreise oder Ankunft im Resort den Mitarbeiter unmittelbar und vor Konsumation der Leistung darauf hinzuweisen, dass mit einem Gutschein bezahlt wird. Nur so ist es dem Resort möglich, den Gutschein vorab auf Gültigkeit zu prüfen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass der Gutschein wie oben beschrieben nicht gültig ist, so ist die Person verpflichtet, alle konsumierten Leistungen vor Ort und mit einem sonstigen gültigen Zahlungsmittel zu bezahlen.

3.     Übertragbarkeit von Gutscheinen

Da ein Gutschein entsprechend weitergegeben, resp. verschenkt werden kann, besteht keine Pflicht und Möglichkeit seitens Resort die Berechtigung der einlösenden Person zu überprüfen. Es wird grundsätzlich nur der vorhandene bzw. Verfügbare Wert des Gutscheins geprüft und ggfs. eingelöst.

4.     Gültigkeit von Gutscheinen

Die Gutscheine sind in der Regel 2 Jahre gültig (siehe Datum und Gültigkeitsdauer auf Gutschein). Nach Ablauf dieser Frist ist das Resort nicht mehr verpflichtet, diesen anzunehmen. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Auch können Gutscheine nicht gegen Barwertauszahlung zurückgegeben werden. Beträgt der Wert des Gutscheines mehr als die konsumierte Leistung, so ist das Resort bereit, den verbleibenden Gutschein-Saldo bei weiteren Besuchen resp. Konsumationen, vollumfänglich anzurechnen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf eine Restauszahlung des noch offenen Gutschein-Betrages in bar. Das Resort ist nicht verpflichtet nicht bezahlte Gutscheine als Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Aus betrieblichen Gründen können die im Gutschein aufgeführten Leistungen nur vom Resort erbracht resp. garantiert werden, wenn eine entsprechende und rechtzeitige Reservation erfolgt ist. Dies gilt vor allem für Gutscheine im Zusammenhang mit Übernachtungen und bei Gutscheinen für Gruppen.

5.     Leistung von Gutscheinen

Die im Gutschein beschriebene Dienstleistung kann je nach Begebenheit leicht abweichen, darf aber für den Gast keine relevante Wertminderung darstellen. Sollte hingegen die Dienstleistung im Zeitpunkt der Einlösung des Gutscheins teurer angeboten werden, muss der Aufpreis dafür beglichen werden, sofern das Kaufdatum des Gutscheins mehr als 24 Monate vor dem Einlösungsdatum liegt. Die Gutscheine sind ausschliesslich für Konsumationen im Resort einlösbar und können nicht für Leistungen von Drittpartnern verwendet werden. Sollte das Resort aus irgendeinem Grund schliessen oder aufgeben müssen, so verfallen die Gutscheine schadenersatzlos. Dies ist auch der Fall, wenn der Betrieb nachweisbar den Eigentümer wechselt. In einem solchen Fall kann nicht auf das Resort als ursprünglicher Aussteller der Gutscheine zurückgegriffen werden.

6.     Bezahlung

Zahlungen können entweder mittels Kreditkarte (wie zum Beispiel: MasterCard, VISA, American Express, Diners Club, JCB), Debit Card (wie zum Beispiel EC/Maestro, Postcard) oder in bar geleistet werden. Bei Bezahlung mit der Kreditkarte wird der Betrag umgehend der gewählten Kreditkarte belastet. Rechnungen vom Resort sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum ist das Resort berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu verlangen.

Ein Gutschein kann nicht als Zahlungsmittel verwendet werden, wenn vorab keine konkrete Leistung durch das Resort erbracht wurde. Ebenso sind Anzahlungen mit einem Gutschein nicht möglich.

 7.     Widerrufsrecht 

Bei Gutscheinen, die online bezahlt und ausgedruckt werden, besteht kein Widerrufsrecht.

 8.     Mängel

Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware resp. der Gutscheine, schriftlich geltend zu machen. Bei berechtigten Beanstandungen wird das Resort die Fehllieferung kostenlos korrigieren und im Übrigen unter Vorbehalt des Ausschlusses nach ihrer Wahl die Gutscheine umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen. Ist im Falle des Umtausches eines Gutscheins auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so steht dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung zu.

 

VII.  Höhere Gewalt

1.     Keine der Parteien gilt als vertragsbrüchig, soweit die Erfüllung ihrer jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen durch ein Ereignis höherer Gewalt verhindert oder massgeblich erschwert wird. Im Rahmen dieser Bestimmung umfasst der Begriff "höhere Gewalt" jede Ursache und/oder jedes Ereignis, das nicht durch den Gast verursacht wurde oder nicht unter der Kontrolle des Gastes steht, also insbesondere: Feuer, Überschwemmung, Hurrikan, Erdbeben, Vulkanausbruch, Streik, Explosion, Aufruhr, Krieg, Terrorismus, (Militär-)Putsch, Schneerutsch/Lawine, Pandemie/Epidemie (z.B. Covid-19) oder jede gesundheitliche Situation sowie jede Entscheidung der Schweizer Behörden.

2.     Im Falle einer Situation höherer Gewalt kann der Gast keinen Anspruch auf Schadensersatz und/oder entgangenen Gewinn geltend machen. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, den Hotelaufenthalt auf einen neuen Termin nach Verfügbarkeit des Resorts innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Beendigung der höheren Gewalt zu verschieben.

3.     Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei den Eintritt und die Beendigung eines Falles höherer Gewalt innerhalb von drei Tagen mitzuteilen. Der Zeitraum, in dem der Hotelaufenthalt nach Beendigung der höheren Gewalt nachgeholt werden kann, beginnt mit dem auf die Mitteilung der Beendigung der höheren Gewalt folgenden Tag.

4.     Wird der Hotelaufenthalt nicht innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Mitteilung über die Beendigung der höheren Gewalt vom Gast nachgeholt, erlischt der Anspruch des Gastes auf die Leistungen. Er bleibt jedoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an das Resort zu zahlen.

Ist es dem Resort nicht möglich, dem Gast innerhalb der genannten Frist von 12 Monaten einen Ersatztermin anzubieten, so verlängert sich die Frist zur Nachholung des Hotelaufenthaltes um 6 Monate.

5.     Das Resort wird dem Gast auf Wunsch eine Verlängerung der 12-monatigen Frist zur Nachholung des Hotelaufenthaltes um 6 Monate gewähren, wenn der Gast innerhalb der 12-monatigen Frist einen entsprechenden Antrag an das Resort stellt. Wird der Hotelaufenthalt nicht innerhalb der vom Resort gewährten Nachfrist vom Gast nachgeholt, erlischt der Anspruch des Gastes auf die Leistungen. Er bleibt jedoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an das Resort zu zahlen.

Der Gast erhält in dem oben genannten Fall einen Wertgutschein, den er unter anderem für zukünftige Aufenthalte oder andere Dienstleitungen im Resort einlösen kann.

Das Resort behält sich vor, die Preise nach Auslastung, Verfügbarkeit und Saison entsprechend anzupassen. Somit hat der Gast keinen Anspruch auf den ursprünglich gebuchten Preis, weder einer Dienstleistung, noch einer Ware.

 

VIII. Sicherheitsvorschriften 

1.     Der Gast stimmt der Einhaltung sämtlicher Brandschutzvorschriften des Bürgenstock Resorts zu, insbesondere im Hinblick auf das Freihalten der Fluchtwege, die Einhaltung des Rauchverbotes etc. Sofern der Gast Dekorationsmaterialien mitbringt, müssen diese den behördlichen Brandschutzvorschriften entsprechen.

2.     Der Gast hat sicherzustellen, dass nicht mehr Personen Zugang zu den gebuchten Zimmertypen erhalten als nach den Regelungen und Vorschriften des Resorts zulässig sind. Bei Überschreiten der maximal zulässigen Personenzahl zu den gebuchten Zimmertypen, sind die Gäste verpflichtet, die entsprechende Anzahl zusätzliche Zimmer zu buchen, bis die maximal zulässige Personenzahl zu den gebuchten Zimmertypen eingehalten ist. Das Resort ist nicht verpflichtet, die Buchungen anzunehmen. Gäste, die trotz Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl keine zusätzlichen Zimmer buchen, können vom Resort des Hauses verweisen werden, wobei die Gäste weiterhin verpflichtet sind, die gebuchten Zimmer zu bezahlen.

3.     Die durch das Resort festgelegten maximalen Personenzahlen sind bindend. Im Fall einer Verletzung dieser Vorschriften lehnt das Resort jegliche Haftung ab.

4.     Die Anbringung von Dekorationsmaterialien oder anderer Objekte an Wänden, Türen und Decken erfordert stets die vorherige Zustimmung des Resorts. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, auch nachträglich, die dem Bürgenstock Resort durch die Verwendung dieser Materialien entstehen.

 

IX.    Haftung, Mängel, Verjährung

1.     Der Gast bzw. sein gesetzlicher Vertreter haftet gegenüber dem Resort für alle Schäden, Verluste oder sonstige Beeinträchtigungen, die durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten oder Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte verursacht werden.

2.     Das Resort lehnt jegliche Haftung für Diebstahl und Sachschäden ab, die durch einen Gast oder einen Dritten verursacht werden.

3.     Sämtliche Schadenersatzansprüche des Gastes gegenüber dem Resort sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Schäden und/oder Verluste infolge Todesfalls, Körperverletzung oder Beeinträchtigung der Gesundheit sowie sonstige unmittelbare Schäden und/oder Verluste, können vom Gast nur geltend gemacht werden, wenn diese Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Resorts entstanden sind. Eine weitergehende Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenen Gewinns und des Ersatzes mittelbarer Verluste und/oder Schäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Gast verpflichtet sich, das Resort rechtzeitig auf die Möglichkeit eines aussergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4.     Bei Vorliegen von Mängeln bei den vom Resort erbrachten Leistungen bemüht sich das Resort um Beseitigung des Mangels, sobald dieser erkennbar wird oder sobald ein solcher Mangel von einem Gast gerügt wird.

Die Rüge des Gastes hat umgehend nach Feststellung des Mangels zu erfolgen, andernfalls sämtliche Gewährleistungsrechte verwirkt sind. Der Gast verpflichtet sich, alle ihm zumutbaren Massnahmen zu treffen, um den Mangel zu beheben und einen potenziellen Schaden so gering wie möglich zu halten.

5.     In Abweichung der Verjährungsfristen des Obligationenrechts beträgt die relative Verjährungsfrist für ausservertragliche und quasivertragliche Ansprüche 1 Jahr und die absolute Verjährungsfrist 5 Jahre.

Bezüglich der Verjährung von vertraglichen Ansprüchen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6.     Der Gast ist verpflichtet, die öffentliche Ordnung zu wahren.

Er verpflichtet sich, das Resort von zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten gegen das Resort geltend gemacht werden, schadlos zu halten und die in diesem Zusammenhang beim Resort anfallenden Kosten (einschliesslich entgangener Gewinne, Anwaltskosten) vollumfänglich zu tragen.

7.     Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt das Resort keinerlei Haftung für die vom Gast bestellte Leistung. Das Resort übernimmt keine Haftung für Hilfspersonen.

8.     Der Verlust und/oder Fund von Gegenständen ist nach Bekanntwerden des Verlusts umgehend durch den Eigentümer an lost.found@burgenstockresort.com zu melden. Verlorene und/oder gefundene Gegenstände werden vom Resort während 4 Monaten seit Fund aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden Wertgegenstände wie Schmuck und Uhren mit einem Zeitwert höher CHF 500 einem Fundbüro übergeben. Alle anderen (Wert)Gegenstände werden nach dieser Frist entsorgt und nicht mehr im Resort aufbewahrt. Das Resort übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände. Eine proaktive Kontaktaufnahme mit dem mutmasslichen Eigentümer, bei Fund eines Gegenstandes durch das Resort, erfolgt nicht.

 

X.     Urheberrecht

Die Verwendung von Logos/Bildern des Resorts durch den Gast in jeglicher Form erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung des Resorts. Wenn die Veröffentlichung der besagten Logos/Bilder ohne eine solche Genehmigung erfolgt, kann das Resort vom Vertrag zurücktreten. Der Gast haftet für sämtliche Schäden, die dem Bürgenstock Resort durch die Verwendung dieser Logos/Bilder entstehen.

 

XI.    Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung. Das Resort ist berechtigt, die Datenschutzerklärung jederzeit anzupassen.

 

XII.   Anwendbares Recht und Gerichtsstand; Salvatorische Klausel

1.     Sämtliche Verträge zwischen Resort und Gast unterliegen Schweizerischem materiellen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen Resort und Gast aus diesen Verträgen sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte des Kantons Nidwalden zuständig.

2.     Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unzulässig sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. In diesem Fall soll die ungültige Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, welche dem Zweck der ungültigen Bestimmung und dem gesamten Vertrag am nächsten kommt.

 

Obbürgen, 12. Oktober 2023

 

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